Elternrechte

Was sind Elternrechte in Bezug auf Erziehung


Präambel

Jedes Recht ist ein kostbares Gut.
Es ist wichtig, dieses mit Sorgfalt und Bedacht zu nutzen.
Die Ausübung eines Rechtes sollte nicht zu Einschränkungen der Rechte eines anderen führen.

Kinder sind auf elterlichen Schutz und elterliche Liebe und Unterstützung angewiesen.
Eltern sein bedeutet daher immer auch in diese Rolle reinzuwachsen und dazu gehört es auch zu erkennen, an welchen Stellen eigene Bedürfnisse denen des Kindes unterzuordnen sind. Mentalisation (erkennen von Bedarfen und Bedürfnissen von sich und anderen) und Resonanzfähigkeit (begleiten, fördern und versorgen von Kindern und Jugendlichen auf die Art und Weise, wie sie es brauchen und wann sie es brauchen sowie selber zurückstehen können), sind daher wesentliche elterliche Kompetenzen.

Gleichzeitig ist es auch wichtig, dass Eltern die eigene Energie wieder auftanken können. Dazu gehört, Auszeiten für sich zu gestalten und diese auch nutzen zu können, im Tagesablauf kleine Oasen der Ruhe einzubauen und aus einem sicheren Rahmen heraus in den Lösungsraum hinein zu handeln.
Glückliche, zufriedene, ausgeglichene Eltern haben die Kraft, Kindern Wurzeln und Jugendlichen Flügel zu schenken. Wer ausreichend Kraft und Ausgeglichenheit hat, sich selbst mit dem eigenen Stress und Druck gut regulieren kann, der ist auch eher in der Lage, Basisregeln festzulegen, aushandelbare Regeln vor- und nach zu besprechen und Kinder und Jugendliche wertschätzend und klar zu fördern, zu begleiten und Regeln auch durchzusetzen (führen mit dem Lösungsfokus zwischen Klarheit und Partizipation).



 

1) Recht auf Stärkung des Kindes

Als Eltern haben wir das Recht alles
zu tun, was die im Herz stehenden
11 Punkte unterstützen, solange dies
unter ethisch-moralischen sowie
partizipativ-unterstützenden Aspekten
der Förderung und Stärkung sowie der
Beziehungssicherheit und einer
stärkenden und nicht überfordernden
Entwicklungsförderung geschieht.

2) Recht auf Wahrnehmung verschiedener Rollen

Eltern haben das Recht in einem ausgewogenen
Rahmen, unter Wahrung der Aspekte zu 1 und der
Achtung des Kindeswohls, ihre Rollen als
Tainer:innen (Coachende), Schiedsrichter:innen (Durchsetzende),
Lehrer:innen (Lernunterstützende), Pfleger:innen (mediz.Versorgende),Psycholog:innen (seelisch Versorgende) und Liebende (Ich bin für dich da, Beziehung lebende) auszuüben. (siehe *Ergänzungen )

 

3) Recht auf Rahmensetzung und Führung – Recht auf Zeit zum Reflektieren und auf Unterstützung

Eltern haben das Recht, respektvoll klar und deutlich zu führen.

  • Dazu gehört es auch, alters- und entwicklungsgemäß sowie situationsgemäß zu sagen und durchzusetzen, was geht und was nicht geht. Dabei ist das Führen unter den Gesichtspunkten „wertschätzend“, „aggressionsfrei“, „partizipativ“, „kindstärkend“, „liebevoll“ und „prozessorientiert“ eine Grundvoraussetzung. Zur Prozessorientierung gehört es dabei auch, die nötige Sicherheit zu entwickeln, großzügig genug zu sein, damit Entwicklung im Vordergrund steht und weniger das „sture“ einhalten von Absprachen. Eltern haben das Recht sich diesbezüglich weiter zu entwickeln und eigenes Handeln diesbezüglich zu erweitern.
  • Die Kunst eigene innere Anteile und Bedürfnisse zu Gunsten des Kindes bei sich selbst zu lenken, ist beim Begleitungsprozess ebenso eine wichtige Kompetenz, wie die Fähigkeit zu erkennen, wie lange das Verbleiben in einer fragenden, sprachlich nach vorne ausgerichteten Sprache unterstützend ist (z.B. etwas vorbesprechen) und ab wann klare Ansagen sein müssen, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder Situationen nach zu besprechen. (Immer mit der Perspektive der Unterstützung der Selbststeuerung und Selbstwirksamkeit und Selbstwirksamkeitserwartung des Kindes.) Eltern haben das Recht sich hier zu trainieren und sich die Zeit zu nehmen, die dies braucht.
  • Das bedeutet, aus dem Raum der Lösung heraus zu handeln und interessierte, wertungsarme und unser Gegenüber befähigende Fragen zu stellen. Diese Fragen erkennen alle Familienmitglieder daran, dass gefragt wird, was „da sein wird“ und nicht darüber gesprochen wird, was nicht da sein soll. (Beispiel: „Was ist deine Idee, wie du dich selbst stoppen willst, wenn die abgemachte Zeit zum Spielen an der Konsole abgelaufen ist?“…) Zudem ist diese innere Haltung daran zu erkennen, dass nicht mit Strafen gedroht, nicht mit Belohnungssystemen „motiviert“ (wenn-dann), nichts weggenommen oder verhindert werden soll (Kontrolle), sondern dass die Kinder und Jugendlichen immer handlungsfähiger werden, Wahlmöglichkeiten für eigene Herausforderungen zu erkunden und diese dann smart zu trainieren. Hierbei gilt es das Kind zu unterstützen. Eltern haben das Recht sich in einer lösungsfokussiert ausgerichteten Haltung und Sprache (fragen statt sagen, nachfragen statt wissen sowie Klarheit mit Selbstaktivierung) weiter zu entwickeln und neue Strategien auszuprobieren. Ein Beispiel ist die Ja-Strategie (Cammenga, 1995, flientje): „Ja, das kannst du gerne machen. Vorher gilt es, deinen Job wie besprochen zu erledigen.“ Oder: „Du hast es selber in der Hand. Es geht weiter, wenn du eine Idee entwickelt hast, wie genau du die nächste, ähnliche Herausforderung anders genug bewältigen willst. Sobald du eine Idee hast, sage mir, was anders genug ist, damit dies funktionieren kann und du kannst … machen.“ Folgefragen können sein: „Wie genau überwindest du dich das Gerät auszumachen, ohne dass es dann zum Streit kommt? Wie planst du mit deinen Gefühlen dann so umzugehen,dass dies für alle in Ordnung ist und wir sagen können, dass dies (recht) gut geklappt hat und du beim nächsten Mal wieder für die besprochene Zeit die Konsole nutzen kannst?“
  • Klappt etwas dann noch nicht, sprechen wir von logischen mit dem Kind besprochenen Konsequenzen (mit dem Geschenk von Zeit an einem guten Ort zum Nachdenken). Gradmesser ist, dass das Kind dies versteht als Unterstützung. Weiter geht es ganz real, wenn das Kind, wie oben bereits ausgeführt, Ideen präsentiert, wie etwas (z.B. eine seelische Verletzung „gemildert“ (echte Widergutmachung) oder eine Regel zukünftig eingehalten (neue Ideen dazu) anders genug weiter gehen kann). Wichtig dabei ist, dass das Kind die Aufgabe auch wirklich bewältigen kann (möglichst ohne, beim Start des Übens ggf. mit Unterstützung). Eltern haben das Recht sich zu entwickeln und auch das Recht nicht perfekt zu sein.
  • Kann das Kind dies noch nicht, bedeutet dies, dass sich die Erwachsenen mit Sprache, Umsetzung, Rahmen, Strukturen etc. noch nicht effektiv genug auf die Bedürfnisse und aktuellen Möglichkeiten des Kindes eingestellt haben und dass das Kind noch weitere Unterstützung und Sicherheit benötigt, um Hoffnung, Mut und Zuversicht auszubilden, um sich auf Veränderungsprozesse einzulassen. Widerstand (des Kindes) ist dabei eine Form der Kooperation und der Versuch deutlich zu machen, „so kann ich dies noch nicht schaffen“ / „hilf mir durch Muster-, Rahmen- und Kontexterweiterungen“ es zu schaffen…“ Eltern haben das Recht, sich in komplexen Musterverstrickungen Hilfe von außen zu holen und auch in eigene Entwicklungsprozesse einzusteigen.
  • Die Erwachsenen haben dabei das Recht, sich situativ Pausen im Sinne eines Unterbruches zu nehmen, um sich selbst zu reflektieren. Ziel ist es, auf sich selbst schauen zu können, mit welchen Anteilen sie gerade unterwegs sind (kompetente Anteile oder bedürftige Anteile) bzw. ob sie zurzeit noch ganz auf der Sachebene sich befinden oder eher sich auf der Beziehungsebene (bzw. Appellebene) sich angetriggert fühlen. An dieser Stelle ist daher das Nein-Sagen (= Rahmen halten – auf der Sachebene bleiben, in den Lösungsraum gehen und das Geschehen mit der Lösungsbrille werten und betrachten) genauso wichtig, wie das Ja-Sagen (klar sein, was es braucht, damit auch beim nächsten Mal „Ja“ gesagt werden kann und in diesem Sinne moderierend den Prozess mit Fragen in den Lösungsraum hinein zu gestalten.). Im Vordergrund steht der Prozess der Unterstützung unseres Gegenübers. Gelingt etwas beim Gegenüber noch nicht, bedeutet dies, dass das Kind so, unter den versuchten Wegen und so mit der Unterstützung der Erwachsenen es noch nicht schaffen kann! Der Erwachsene hat daher auch immer wieder das Recht, sich selbst Pausen (im Sinne eines Unterbruches) zu nehmen, um sich in diesem Sinne (Was kann ich noch anders tun?) tiefergehend zu reflektieren bzw. sich auch Unterstützung, Beratung und Hilfe für sich selbst (Erziehungsebene, Identitätsebene, Paarebene…) zu holen.


4) Recht auf Wirklichkeitsvielfalt und Meinungsfreiheit

Eltern haben, wie Kinder, das Recht auf eine eigene Meinung und Sichtweise.
Sie haben das Recht ihre Meinung zu sagen, angehört und respektiert zu werden. Dazu
gehört es auch, eigene Positionen zu vertreten und gleichzeitig andere Sichtweisen stehen zu
lassen (nicht bekämpfen). Verschiedene Ideen und Ansichten dürfen nebeneinanderstehen.
Als Eltern haben sie das recht, sich im Miteinander Zeit zu nehmen, um im Sinne der Kinder
zu guten Entscheidungen zu kommen (um Basisregeln, um Prozessgestaltungswege, um
Rahmen- und Kontexterweiterungen…).


5) Recht auf Fehler

Auch Eltern haben das Recht Fehler zu machen und dazu zu stehen. Auf diesem Wege leben
sie eine fehlerfreundliche Kultur. Es ist gut zu erkennen, dass etwas noch nicht rund läuft
und dazu zu stehen. Dies gilt ganz besonders, wenn dies als Ausgangspunkt für die eigene
Entwicklung genutzt und auch Kindern / Jugendlichen zugestanden wird.


6) Recht auf Unterstützung

Eltern haben das Recht, sich wie Kinder und Jugendliche Unterstützung und Hilfe z.B. in
Fragen der Erziehung zu holen. Dies ist sogar eine besonders wertvolle Stärke.


7) Recht auf Zweisamkeit, Freizeit und Pausen

So wie Kinder das Recht haben von den Eltern unterstützt zu werden, um zu spielen,
Freundschaften zu leben und zu pflegen und Vereinstätigkeiten nachzugehen, haben auch
Eltern das Recht auf Zweisamkeit, Zeit mit Freunden und der Gestaltung von Freizeit z.B.
eines gemeinsamen Abends.
Zum Leben gehört es Pflichten zu erkennen und diese so gut wie möglich umzusetzen. Das
bedeutet auch, sich unterzuordnen und eigene Bedürfnisse zum Wohle der Kinder und
Jugendlichen zurücknehmen zu können. Das bedeutet aber auch, eine Balance zu finden,
auch ein ausgewogenes Maß an Freude und Entspannung und an Selbstverwirklichung für
sich zu haben.


8) Recht auf Arbeit,


Zur Selbstverwirklichung zählt auch das Recht auf Arbeit. Arbeit sichert Unabhängigkeit, was
gerade auch für Frauen immer noch besonders wichtig ist. Gleichzeitig braucht es dazu ein
großes funktionierendes und zu verantwortendes Netzwerk sowie eigene Mobilität.

 

Ergänzungen

Recht, die Elternrolle als Coach/Trainer:in auszuüben

Eltern haben das Recht,
  • Kinder und Jugendliche zu stärken,
  • Mut und Hoffnung zu schenken,
  • Vertrauen immer wieder neu entgegen zu bringen,
  • Liebe und Beziehung zu schenken, und Wertschätzung mit allen zu leben,
  • sich Zeit zu nehmen und zu haben, wenn die Kinder und Jugendlichen dies brauchen,
  • die Bedürfnisse von allen zu sehen und diese zu unterstützen,
  • zuzuhören und mit Kindern/Jugendlichen zu planen und zu gestalten,
  • dafür auch einen Rahmen zu schaffen,
  • Strukturen zu geben und Regeln zu erarbeiten,
  • wo immer es passt, dies mit ihnen zusammen zu erarbeiten,
  • die Interessen aller in gemeinsame Planungen einzubinden (zur Ermöglichung der Erfüllung von Bedürfnissen und Befähigung (wo es geht), zur Selbstständigkeit),
  • Tagesabschnittsphasen vorzubesprechen,
  • bei Bedarf kleinere Tageanforderungen vorzubesprechen (je nach Situation, Verhalten, Alter und Entwicklungsstand),
  • das Vorbesprechen stets in einer fragenden, neugierig interessierten Haltung zu machen,
  • eine Sprache mit allen im Haus zu sprechen, die schwerpunktmäßig auf Gelingendes
  • schaut und nach „vorne ausgerichtet ist“ (Was ist dann da?),
  • in den Lösungsraum zu denken und zu fragen („Was braucht es, um…?“),
  • in einer bejahenden, zutrauenden Grundhaltung zu sein und dies mit der Aktivierung zum selber Denken zu kombinieren („Ja, gute Idee, was denkst du, muss vorher noch
    geschehen, damit…?“),
  • Ziele in Anwesenheit von etwas fragend umzuformulieren („Du meinst, dass du dir vornimmst, nicht mehr z.B. zu flunkern, sondern immer mehr z.B. die Wahrheit zu
    sagen?“ „Was braucht es dafür, um das auch umsetzen zu können?“),
  • kleinschrittig nachzuhaken („Woran erkennen wir den Erfolg?“ - Erfolgskriterien),
  • viele offene Fragen und Nachfragen zu stellen und nicht gleich zu wissen, was unser Gegenüber meint (nicht so schnell verstehen, die Wirklichkeit gibt es nicht),
  • Basics klar und deutlich aufzustellen (Klarheit zu schenken),
  • Basics durchzusetzen (Verbindlichkeit und Sicherheit zu schenken),
  • eigenes Handeln mit den kompetenten Anteilen zu steuern (keine Machtkämpfe, keine emotionalen Gegenreaktionen…),
  • Freiraum zu geben,
  • allen Familienmitgliedern Achtung entgegen zu bringen und dies auch einzufordern,
  • Gefühle zu zeigen,
  • Emotionen zu steuern,
  • Informationen kindgerecht zu teilen.
Recht, die Elternrolle als Schiedrichter:innen auszuüben

Eltern haben das Recht
  • auf die Einhaltung von Regeln und Strukturen zu achten,
  • sich untereinander die Erlaubnis zu geben, streiten zu dürfen,
  • dem Kind zuzutrauen auch etwas auszuhalten, selber zu bewältigen und umsetzen zu können (ohne zu überfordern),
  • den Kindern und Jugendlichen abzuverlangen, dass es nach einer Störung erst weitergeht, wenn dies aus der Sicht aller bereinigt ist (ggf. Wiedergutmachung, ggf. logische zur Person passende Konsequenzen, ggf. Findung einer Lösungsstrategie durch das Kind selbst, bevor es im Alltag weitergeht…),
  • Großzügigkeit walten zu lassen, wenn dies wichtig ist, um Entwicklung zu ermöglichen,
  • Raum zu geben, Lösungsideen umzusetzen und gleichzeitig zu spiegeln, wenn dies aus Elternsicht noch nicht (ganz) reicht,
  • Schutz und einen Rahmen sicher zu stellen und hierfür auch vorausschauend und klar zu planen und zu reagieren,
  • Tagesabschnittsphase alters- und entwicklungsentsprechend genau vorzubesprechen im Sinne: „Was ist dir wichtig? Was ist uns wichtig? Was braucht es, um … schaffen zu können.“,
  • Kontext- und Rahmenbedingungen auch zu verändern bzw. auszubauen (das Kind dabei partizipativ einzubinden), damit dies dem Kinde/Jugendlichen ermöglicht, konstruktiv zu wachsen.
Elternrechte von Eltern formuliert:
30 Jahre flientje =  3 Jahrzehnte lösungsfokussiert-systemische Elternarbeit mit vielen Gesprächen, auch zum Thema Elternrechte. Anbei ein kleiner Auszug von Aussagen von Eltern:


Regeln und Umgang mit Störungen

Eltern haben das Recht, den Grad der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (in Orientierung am Alter und Entwicklungsstand) miteinander zu besprechen und altersgemäß immer wieder anzupassen.
(Anmerkung: Beteiligung bedeutet, Macht und Verantwortung ohne zu überfordern an Kinder und Jugendliche situativ oder grundsätzlich abzugeben. Vertrauen und Zutrauen gehören hier ebenso so dazu, wie ein offener, wertschätzender und befähigender Umgang.)

Eltern haben das Recht, Kinder und Jugendliche alters-, verhaltens- und entwicklungsgemäß zu unterstützen, zu begleiten und Entscheidungen mit ihnen und bei Basisregeln für sie zu treffen.

Eltern haben das Recht, „Familie“ als einen Ort der „gerechten Gemeinschaft“ auszugestalten.

Eltern haben das Recht, Kommunikation in den Raum des Gelingens auszurichten und dies auch innerfamiliär einzufordern.
(Anmerkung: Gemeint ist, nicht in Problemmustern zu agieren und aus dem Raum der Probleme heraus etwas vermeiden oder verändern zu wollen sondern dies aus dem Raum der Lösungen und der Möglichkeiten in Haltung, Handlung und Sprache zu machen).

Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu schützen.

Eltern haben das Recht, ihren Kindern ein gutes, auf festen Regeln und Strukturen aufbauendes  
Zuhause zu bieten.

Eltern haben das Recht, für und mit allen Familienmitgliedern verbindliche Rahmenbedingungen eines wertschätzenden Miteinanders festzulegen.

Eltern haben das Recht, verbindliche Absprachen für die Bearbeitung von Konflikten einzuführen, um Lösungen mit allen Beteiligten zu erarbeiten.

Eltern haben das Recht, umzusetzen, dass die Persönlichkeitsrechte aller Familienmitglieder geachtet werden.

Eltern haben das Recht, auch selber auf „Rot“ zu sein und Pausen einzufordern. „Es geht weiter, wenn wir beide wieder Verstand und Emotionen dauerhaft im grünen Bereich haben.“

Eltern haben das Recht auf ein gewaltloses Zusammenleben in der Familie.

Eltern haben das Recht, mit Kindern und Jugendlichen alters- und entwicklungsgemäß (mit der Idee von Befähigung und nicht Kontrolle) Aktivitäten, Jobs und anstehende Herausforderungen vorzubesprechen. Dabei haben sie das Recht, Situationen zu Entschleunigung.

 

Unterstützung

Eltern haben das Recht, sich Hilfe zu holen.

Eltern haben das Recht, in diese Gespräche ggf. Kinder und Jugendliche mit einzubinden, auch damit ihre Sichtweise ebenfalls Gehör und Berücksichtigung findet.


Pausen, Freizeit und Sexualität

Eltern haben das Recht, angemessen Zeiten für Freizeit und Zweisamkeit einzuplanen und sich dafür verantwortungsvolle Netzwerke der gegenseitigen Unterstützung aufzubauen.

Eltern haben das Recht, Kinder und Jugendliche über die Bedeutung darüber aufzuklären.

Eltern haben das Recht auf Sexualität.

Eltern haben das Recht auf Spaß und Freizeitgestaltung.

Eltern haben das Recht, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und diesen Raum zu geben.

Eltern haben das Recht, Kinder aufzuklären, dass es auch im Zusammenleben Phasen braucht, wo Eltern unter sich sind (Erholung).

Eltern haben das Recht durchzusetzen, dass alle Familienmitglieder - auch sie selbst - ein eigenes, selbstbestimmtes und erfülltes Leben haben können.
(Anmerkung: Gleichzeitig gilt, wer Kinder hat, muss lernen sich selbst auch zurückzunehmen.)


Arbeit

Eltern haben das Recht auf Arbeit.
(Anmerkung: Gleichzeitig gilt: Begleitung (Erziehung) geht nur durch Anwesenheit.)

Eltern haben das Recht, Kindern zu erklären, dass Arbeit sowohl wegen der Finanzen, aber auch wegen der eigenen Selbstverwirklichung wichtig ist.

Eltern haben das Recht, Kindern zu vermitteln, dass Arbeit nicht immer Spaß machen muss, sondern phasenweise auch anstrengend sein kann und man (auch Eltern) sich durchbeißen müssen.

Eltern haben das Recht, Kindern und Jugendlichen vorzuleben, dass Fleiß, Ausdauer, Überwindung, Verzicht und das Versorgen eigener Gefühle auch wichtige Kompetenzen des Familien- und Arbeitslebens (inklusive Schule) sind.

 

Erfahrungsvielfalt

Eltern haben das Recht, Kindern die Möglichkeit zu schenken, so viel kennen zu lernen wie möglich, um aus vielen verschiedenen Bereichen Anregungen zu erhalten.

Dazu gehört auch, dass Eltern Kinder partizipativ einbinden. Das Befähigen von Kindern mit zu entscheiden, ist ein wichtiges Gut und Recht von Eltern. Gelebte Mitbestimmung entfacht Kooperation und Entwicklung in den Raum der Lösungen.

Eltern haben das Recht, Kindern und Jugendlichen „Resonanzfläche“ (Feedback mit den elterlichen Wahrnehmungen (ohne zu belehren, ohne zu degradieren, ohne Zuschreibungen) sowie über unterstützende Fragen Reflexion der eigenen Gefühle und Wahrnehmungen) zu schenken, damit Wahlmöglichkeiten und Perspektivenvielfalt ermöglicht werden.

Eltern haben das Recht, Kinder und Jugendliche alters- und entwicklungsgemäß sowie angemessen in Aufgaben im Haushalt und im Garten einzubinden (im Sinne der Selbständigkeitsförderung).  
(Anmerkung: Dies sollte immer mit Augenmaß und Großzügigkeit gepaart sein.)

Die wichtigste Aufgabe sollte aber stets sein, dass Eltern Kinder und Jugendliche befähigen, ihre Jobs, wie  „Schule“, „Kinderzimmer – Ordnung“, „Umgang mit Gesundheit, dem eigenen Körper“, „Pflege des Freundeskreises“ und „Freizeitaktivitäten“ gut zu bewältigen.

Eltern haben das Recht auszusprechen, dass sie etwas gerade selber nicht wissen oder können und daher nicht perfekt sind.

Sie haben das Recht mit dem Kind an z.B. einer Lösung, einer Frage oder Herausforderung zu arbeiten.